Die Vorsorgevollmacht deckt neben zahlreichen anderen Bereichen in der Regel auch die Vermögenssorge ab, z.B. die Verfügung über Grundstücke und Bankkonten.
In der Praxis ist die Vorlage der Vorsorgevollmacht nicht unproblematisch. Insbesondere Banken bezeichnen die Vorsorgevollmacht oft als nicht ausreichend. Vielmehr verlangen sie meist eine hausinterne Bankvollmacht.
Trägt die Vorsorgevollmacht wenigstens den Stempel nebst Unterschrift vom Hausarzt oder der Betreuungsstelle, wird sie gegebenenfalls durch die Bank akzeptiert.
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Bankvollmacht
Wer sichergehen will, dass der Bevollmächtigte im Ernstfall keine Probleme mit der Bank bekommt, sollte sich vorab erkundigen, ob die Bank die Vorsorgevollmacht akzeptiert. Falls nicht, sollte der Vollmachtgeber zusätzlich eine Bankvollmacht ausstellen, am besten persönlich in der Bankfiliale.
Der Vollmachtgeber kann die Bankvollmacht entweder beschränkt oder unbeschränkt erteilen. Eine unbeschränkte Kontovollmacht berechtigt den Bevollmächtigten uneingeschränkt auf das Konto zuzugreifen. Um Missbrauch zu vermeiden, kann die Bankvollmacht dahingehend beschränkt werden, dass der Bevollmächtigte nur einen maximalen Geldbetrag abheben darf.