Die Organspendeverfügung ist eine Willenserklärung für den Todesfall. Mittels der Organspendeverfügung erklärt der Verfügende über seinen Tod hinaus, ob er mit einer Organentnahme einverstanden ist oder ob er diese ausschlieβt. Er kann sein Einverständnis in die Organentnahme auch auf einzelne Organe beschränken.
Der Wille des Verfügenden im Hinblick auf die Organentnahme ist allerdings nur relevant, wenn die Organspendeverfügung im Bedarfsfall vorliegt oder auf sie zugegriffen werden kann.
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Organspendeverfügung und Patientenverfügung
Für eine umfassende rechtliche Vorsorge, sollte die Organspendeverfügung im Rahmen der Patientenverfügung geregelt werden.
Andernfalls können Widersprüche entstehen, wenn man z.B. in der Patientenverfügung lebenserhaltende Maβnahmen abgelehnt hat obwohl man gleichzeitig im Organspendeausweis geregelt hat, dass man Organe spenden möchte. Eine solche Spende macht es häufig erforderlich den Menschen für eine gewisse Zeit zur Vorbereitung der Organspende am Leben zu erhalten. Dies könnte bei unzureichender Regelung in den Organspendeverfügung ein Verstoβ gegen die Patientenverfügung darstellen.
Daher empfiehlt es sich grundsätzlich, zusätzlich zu dem bereits vorhandenen Organspendeausweis, eine Patientenverfügung mit Organspendeverfügung zu haben, die diese möglichen Probleme aus dem Weg schafft, indem eindeutige Prioritäten zugeordnet werden.