Sorgerechtsverfügung (Kind)

Die Sorgerechtsverfügung ist eine letztwillige Verfügung, in der sorgeberechtigte Eltern oder Alleinerziehende im Voraus regeln, von wem ihr minderjähriges Kind nach ihrem Ableben betreut werden soll. Sie benennen mithin einen Vormund.

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Expertenrat

Bestimmen Sie im Rahmen Ihrer Sorgerechtsverfügung zugleich einen Ersatzvormund.

Im Rahmen der Sorgerechtsverfügung hat das verfügende Elternteil, die Möglichkeit, bestimmte Personen explizit von einer Vormundschaft auszuschlieβen.

Die Sorgerechtsverfügung ist auch kombinierbar. Neben der Benennung eines Vormundes können Sie auch konkrete Auflagen für die Verwaltung des geerbten Vermögens festschreiben sowie die Vormundschaft von der Vermögenssorge trennen und auf verschiedene Personen aufteilen.

Das Instrument der Sorgerechtsverfügung ist insbesondere für allein sorgeberechtigte Elternteile von Bedeutung. Im Todesfall bestimmt nämlich grundsätzlich das Familiengericht den Vormund für deren minderjähriges Kind. Zum Wohl des Kindes hat das Familiengericht die elterliche Sorge an den anderen getrennt lebenden Elternteil zu übertragen. Mithilfe der Sorgerechtsverfügung kann der Alleinerziehende der Sorgerechtsübertragung an den Ex- Partner entgegenwirken.

Anders verhält es sich, wenn beide Elternteile, die gemeinsam die elterliche Sorge ausüben. Stirbt ein Elternteil, so steht die elterliche Sorge bereits nach dem Gesetz dem überlebenden Elternteil zu.

  • Sorgerechtsverfügung Bindungswirkung

    Das Familiengericht muss zwar die Sorgerechtsverfügung beachten, ist aber nicht an diese gebunden. Nach dem Tod des sorgeberechtigten Elternteils muss es entscheiden, ob die benannte Person als Vormund geeignet ist. Das Gericht kann von der Sorgerechtsverfügung abweichen, wenn berechtigte Zweifel an der Eignung der vorgeschlagenen Person bestehen.

    Expertenrat

    Vorsicht! Kinder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können sich der Sorgerechtsverfügung widersetzen.

  • Sorgerechtsverfügung Form

    Die Sorgerechtsverfügung wird meist im Rahmen eines Testaments (Einzeltestament, Ehegattentestament) von beiden Eltern oder alleinerziehenden Elternteilen aufgenommen.

    Sie kann aber auch als gesondertes Dokument verfasst werden. Die notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich, aber empfehlenswert.

  • Sorgerechtsverfügung Hinterlegung

    Damit die Sorgerechtsverfügung nach dem Tod sofort wirksam werden kann, muss sie auch auffindbar sein. Zu diesem Zweck sollte die Sorgerechtsverfügung hinterlegt werden, entweder als Testament beim Nachlassgericht oder als gesondertes Dokument beim Vormund.

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