In einer Bestattungsverfügung wird der Wille eines Menschen festgehalten und dargelegt, was nach dem Tod mit seinen sterblichen Überresten geschehen soll.
Die Bestattungsverfügung wird zu Lebzeiten und in der Regel getrennt vom Testament erstellt. Ist die Bestattungsverfügung dagegen Bestandteil des Testaments, droht die Gefahr, dass sie nicht rechtzeitig vorliegt, da eine Testamentseröffnung eine länge Zeit dauert und gewöhnlich erst nach einer Bestattung erfolgt.
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In der Regel wird die Bestattungsverfügung mit einer Vorsorgevollmacht (transmortal, postmortal) verbunden.
Ohne Bestattungsverfügung entscheiden die Angehörigen über die Art und Durchführung der Bestattung. Grundlage dafür ist die Bestattungspflicht. Bei einem Todesfall müssen die Bestattungspflichtigen dafür sorgen, dass die Beisetzung durchgeführt wird. Diese Bestattungspflicht liegt in der Regel bei den nächsten Angehörigen und ist vom Erbrecht und von der Kostentragungspflicht zu trennen.
Die Bestattungsverfügung unterliegt keinen besonderen Formvorschriften. Zum Zwecke der Nachweisbarkeit des freien Willens des Verfügenden, sollte sie jedoch mindestens handschriftlich geschrieben sein.
Expertenrat
Lassen Sie Ihre Bestattungsverfügung unter Anwesenheit Ihres Hausarztes notariell beurkunden