Die Testamentsvollstreckung bietet dem Erblasser im Hinblick auf die spätere Nachlassverwaltung und Nachlassverteilung folgende Vorteile:
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Durchsetzung des letzten Willens
Der Erblasser ordnet die Testamentsvollstreckung zur Absicherung seines letzten Willens ab.
Da der Testamentsvollstrecker an den genauen Wortlaut des Testaments bzw. Erbvertrags gebunden ist, stellt er sicher, dass alle Anordnungen wie z.B. Vermächtnisse und Auflagen gemäß den Vorgaben des Erblassers erfüllt werden. Gegenüber den Erben ist der Testamentsvollstrecker bei der Erfüllung seines Amtes größtenteils unabhängig.
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Langfristige Einflussnahme
Die Testamentsvollstreckungsanordnung gewährt dem Erblasser die Möglichkeit, über seinen Tod hinaus, für einen längeren Zeitraum Einfluss auf die Nachlassverwaltung und Nachlassverteilung zu nehmen.
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Nachlasserhalt
Die Testamentsvollstreckung sichert den Erhalt des Nachlasses. Sie verhindert voreilige Entscheidungen der Erben, die oft zur Zersplitterung des Familienvermögens führen. Die Erben wollen sich in der Regel nach dem Erbfall so schnell wie möglich auseinandersetzen und die zum Nachlass gehörenden Immobilien oder das Familienunternehmen veräußern.
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Schutz behinderter Erben
Erbt ein behindertes Kind, droht in der Regel der Rückriff des Sozialhilfeträgers auf das Erbe des Kindes zur Begleichung der Kosten für die Pflege und Unterbringung. Durch die Anordnung der Testamentsvollstreckung wird der Rückgriff verhindert.
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Schutz minderjähriger Erben
Der Erbteil eines minderjährigen Kindes soll in der Regel solange erhalten bleiben, bis es in der Lage ist, selbst das Vermögen zu verwalten. Daher ordnet der Erblasser oft die Testamentsvollstreckung bis zur Volljährigkeit oder bis zum Abschluss einer Berufsausbildung an. Auf diese Weise bleibt das Erbe auch vor dem Zugriff des gesetzlichen Vertreters geschützt.
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Streitvermeidung bei Nachlassteilung
Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, obliegt die Nachlasserwaltung allen gemeinschaftlich. Wesentliche Entscheidungen betreffend den Nachlass werden ausschließlich einstimmig getroffen, was regelmäßig Streitigkeiten unter den Erben auslöst. Die Ernennung eines neutralen Testamentsvollstreckers beugt langwierige Erbstreitigkeiten vor. Der Testamentsvollstrecker vermittelt zwischen den Erben und schlichtet aufkommende Konflikte.
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Vereinfachung der Nachlassverwaltung
Die Testamentsvollstreckung dient darüber hinaus der Vereinfachung der Nachlassverteilung und Entlastung der Erben. Bei mehreren Erben, von denen einige möglicherweise im Ausland leben, ist nicht jeder in der Lage die Nachlassangelegenheiten selbst zu erledigen.
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Schutz des Nachlasses vor Gläubigerzugriffen
Die Anordnung der Testamentsvollstreckung schützt vor Zugriffen durch Gläubiger der Erben auf den Nachlass. Auf diese Weise wird insbesondere die meist nachteilige Zwangsversteigerung der Nachlassimmobilien verhindert.
Expertenrat
Bestimmen Sie für die Nachlassverteilung einen berufsmäßigen Testamentsvollstrecker, insbesondere wenn Sie mehrere Erben und ein größeres Vermögen hinterlassen.