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Nachlasspfleger Kosten
Die Vergütung einer Nachlasspflegschaft hängt von den Fachkenntnissen des Pflegers ab und beträgt bei mittellosen Nachlässen je nach Qualifikation des Pflegers mindestens 19,50 Euro bis 33,50 Euro pro Stunde.
Die Vergütung bei werthaltigen Nachlässen ist in der Regel Verhandlungssache mit den jeweiligen Nachlassgerichten. Möglich sind Stundensätze analog VBVG.
Es kann auch eine Pauschalvergütung aus dem Nachlass, die etwa zwischen 2 % und 6 % des Aktivnachlasses liegen kann, vereinbart werden. Hierbei werden die für die Vergütung des Testamentsvollstreckers entwickelten Tabelle („Rheinische Tabelle“, „Möhringsche Tabelle“) teilweise analog angewendet.
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Nachlassverwalter Kosten
Genau wie der Testamentsvollstrecker darf auch der Nachlassverwalter für seine Tätigkeit eine angemessene Vergütung vom Erben verlangen. Da der Gesetzgeber offen lässt, was als angemessen gilt, wird in der Regel ebenfalls auf die für Testamentsvollstrecker erarbeiteten Tabellen („Rheinische Tabelle“, „Möhringsche Tabelle“) zurückgegriffen.