Schenkung auf den Todesfall
zwischen
(Schenker) …………………………………………………………………………………….
geboren am……………… in…………………………….……………………………………
wohnhaft in……………………………………………………………………….……………
– nachfolgend „Schenker“ genannt –
und
(Beschenkter) …………………………………………………………………………………
geboren am……………… in…………………………….……………………………………
wohnhaft in……………………………………………………………………….……………
– nachfolgend „Beschenkter“ genannt –
wird folgender Vertrag geschlossen:
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§1 Grundbuchstand
Im Grundbuch des Amtsgerichts……………………. für……………… Band …………… ist in Blatt………unter laufender Nummer ………des Bestandsverzeichnisses der Schenker als Alleineigentümer folgenden Grundstücks der Gemarkung ………… eingetragen: Flst.Nr. ………… zu………qm.
Das Grundstück ist frei von Lasten in Abteilung II und III des Grundbuchs.
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§2 Schenkung
(1) Der Schenker überträgt dem Beschenkten das unter § 1 dieses Vertrages näher bezeichnete Grundstück mit allen Rechten, Pflichten, Bestandteilen und dem Zubehör im Wege der Schenkung zum Alleineigentum.
(2) Der Beschenkte nimmt die Schenkung an.
(3) Die Übertragung ist erst mit dem Tode des Schenkers zu erfüllen.
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§3 Auflassung
(1) Die Auflassung ist unverzüglich nach dem Tode des Schenkers zwischen seinen Erben und dem Beschenkten zu erklären.
(2) Der Schenker erteilt über seinen Tod hinaus dem Beschenkten die Vollmacht zur Erklärung der Auflassung und zur Durchführung der Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Der Beschenkte wird von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
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§4 Vormerkung
(1) Zur Sicherung des bedingten Anspruchs des Schenkers auf Übertragung des Eigentums bestellt der Schenker zugunsten dem Beschenkten eine Vormerkung an FlSt.Nr. …
(2) Die Eintragung der Vormerkung im Grundbuch wird bewilligt und beantragt.
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§5 Besitz, Nutzungen, Lasten
(1) Der Besitz am geschenkten Grundstück geht am Todestag des Schenkers auf den Beschenkten über.
(2) Mit dem genannten Tage gehen auch die Nutzungen, Lasten, insbesondere die laufenden Steuern und öffentlichen Abgaben, die Gefahr eines zufälligen Untergangs und einer zufälligen Verschlechterung, die Verkehrssicherungspflicht sowie Rechte und Verpflichtungen aus den das Grundstück und Gebäude betreffenden Versicherungsverträgen auf den Beschenkten über.
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§6 Bedingter Rückübertragungsanspruch
(1) Der Schenker behält sich das Recht vor, auf Kosten des Beschenkten den in § 1 näher bezeichneten Grundstücks zurückfordern zu können, wenn
a) der Beschenkte den Vertragsgegenstand veräußert oder belastet oder
b) Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Beschenkten eingeleitet worden sind oder
c) der Beschenkte vor dem Schenker verstirbt.
(2) Der bedingte Rückübereignungsanspruch ist nicht übertragbar und nicht vererblich. Er erlischt mit dem Tod des Berechtigten.
(3) Zur Sicherung des bedingten Anspruchs auf Rückerwerb des Eigentums wird die Eintragung einer Vormerkung bewilligt und beantragt.
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§7 Erbanrechnung
Der Beschenkte ist Kind des Schenkers. Ihm steht bei Tod des Schenkers ein Erbteil nach den gesetzlichen Bestimmungen zu. Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Wert des unter § 1 dieses Vertrages näher bezeichnete Grundstück bei der späteren Erbauseinandersetzung auf den Erbteilsanspruch angerechnet werden soll.
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§8 Kosten und Steuern, Wert
Die Kosten der Beurkundung und des Vollzugs dieses Vertrages trägt der Beschenkte.
Ort, Datum
…………
Unterschriften Schenker, Beschenkter