Verhandelt
zu … am …
Vor dem unterzeichneten Notar …
erschienen die Beteiligten
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1) Herr/Frau… …, geb. am …, wohnhaft in …, …- ausgewiesen durch … –
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2) Herr/Frau… …, geb. am …, wohnhaft in …, …- ausgewiesen durch … –
Die Beteiligten sind zur Gewissheit des Notars voll geschäfts- und testierfähig.
Der Notar fragte die Beteiligten vor der Beurkundung, ob er oder eine Person, mit der er sich zur gemeinsamen Berufsausübung verbunden oder mit der er gemeinsame Geschäftsräume hat, bereits außerhalb seiner Amtstätigkeit in derselben Angelegenheit tätig war oder ist, soweit diese Tätigkeit nicht im Auftrag aller Beteiligten ausgeübt wurde. Die Beteiligten erklärten, dass dies nicht der Fall ist.
Die Beteiligten baten um die Beurkundung des nachstehenden
Erbvertrages
und erklärten zu notariellem Protokoll:
Jeder von uns hebt hierdurch alle von ihr/ihm etwa früher errichteten Verfügungen von Todes wegen auf. Erbverträge oder gemeinschaftliche Verfügungen von Todes wegen hat bisher keine von uns in der Vergangenheit errichtet. Wir sind deutsche Staatsangehörige.
Im Wege eines beiderseits bindend angenommenen Erbvertrages, also einseitig nicht widerruflich, soweit in diesem Vertrag oder gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, vereinbaren wir:
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§1 Vertragsmäßige Verfügungen für den ersten Todesfall
(1) Wir setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein.
(2) Unsere gemeinschaftlichen Kinder
a) Tochter … geb. am …, wohnhaft in …, … und
b) Sohn … geb. am …, wohnhaft in …,
ersatzweise deren Abkömmlinge, erhalten ein Vermächtnis in Höhe jeweils …. Euro (in Worten … Euro). Das Vermächtnis wird ein Jahr nach dem Erbfall fällig.
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§2 Erbeinsetzung für den zweiten Todesfall
Für den Tod des Längstlebenden sowie falls wir gleichzeitig oder durch dasselbe Ereignis versterben bestimmen wir:
Schlusserben sind zu gleichen Teilen unsere gemeinschaftlichen Kinder Tochter ….. und Sohn …..
Dies mit folgender Teilungsanordnung:
Meine Tochter ………. soll mein Mehrfamilienhaus in …, eingetragen im Grundbuch von …, Band …, Fl.-Nr. ….einschließlich allen vorhandenen Inventars erhalten. Sie hat zum …….. für den Ausbau ihrer bisherigen Wohnung von uns eine Barschenkung in Höhe von …… EUR bereits erhalten. Im Hinblick auf ihre dauerhafte persönliche Betreuung und Pflege von uns, legen wir ausdrücklich fest, dass dieser Betrag, als angemessener Ausgleich nach § 2057aBGB für die jahreslange persönliche Unterstützung auch in Krankheits- und Pflegesituationen, nicht ausgeglichen werden soll gegenüber ihrem Bruder bzw. seinen Ersatzerben.
Mein Sohn ………, erhält das in ….. gelegene größere Wald- und Wiesengrundstück, eingetragen im Grundbuch von …, Band …, Fl.-Nr….. mit dem darauf befindlichen Ferienhaus.
Die Wertanteile sollen untereinander nicht verrechnet werden.
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§3 Rücktrittsvorbehalt
Wir behalten uns beide den jederzeit ohne Angabe von Gründen möglichen Rücktritt von diesem Erbvertrag vor. Das Rücktrittsrecht erlischt mit dem Tod des anderen Vertragsteils. Der Rücktritt bedarf der notariellen Beurkundung. Uns ist bekannt, dass nach § 2298 Absatz 2 BGB der Rücktritt grundsätzlich auch etwaige einseitige Verfügungen beider Vertragsteile beseitigt. Eine hiervon abweichende Regelung wollen wir nicht treffen.
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§4 Unwirksamkeit
Bei Auflösung oder Nichtigkeit unserer Ehe sollen die vorstehenden Verfügungen von Todes wegen in vollem Umfang unwirksam sein. Dies gilt auch, wenn beim Tode eines Ehegatten ein begründeter Scheidungs- oder Aufhebungsantrag rechtshängig ist.
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§5 Belehrungen
Wir sind über die Bestimmungen der gesetzlichen Erbfolge und des Pflichtteilsrechtes sowie über die Bindungswirkungen eines Erbvertrages und die Wirkungen von Änderungsvorbehalten und Rücktrittsrechten vom Notar eingehend belehrt worden.
Wir wurden darauf hingewiesen, dass Zahlungen aus Verträgen zugunsten Dritter auf den Todesfall (z.B. Lebensversicherungen oder Sparkonten) unmittelbar dem etwaigen eingesetzten Bezugsberechtigten zustehen und deshalb nicht in den Nachlass fallen.
Weiter wurden wir darüber belehrt, dass bei einer Änderung der tatsächlichen Verhältnisse eine Anpassung des Erbvertrages erforderlich sein kann, insbesondere bei lebzeitigen Schenkungen eine Änderung der Erbquoten erforderlich ist.
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§6 Verwahrung
Die amtliche Verwahrung des Erbvertrages beim zuständigen Amtsgericht wünschen wir nicht.
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§7 Kosten und Ausfertigungen
Wir tragen die Kosten dieser Urkunde gemeinsam und ersuchen um Erteilung einer Ausfertigung für jeden von uns. Der Notar wird ermächtigt, eine begl. Abschrift offen in seiner Urkundensammlung zu verwahren.
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Berlin, den………….
…………… (Unterschrift).
Berlin, den………….
…………… (Unterschrift).