Erbschaftsteuer Schenkungsteuer Gestaltung

Steuersparmodelle

Folgende Steuersparmodelle sind dazu geeignet, Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer zu vermeiden bzw. zu reduzieren:

Schenkung in Höhe der Freibeträge

Durch das Verschenken von Vermögensteilen an Personen günstiger Steuerklassen in Höhe ihrer persönlichen Freibeträge (z.B. Kinder in Höhe von 400.000 Euro) lässt sich die Schenkungsteuer komplett vermeiden. Persönliche Freibeträge können alle 10 Jahre genutzt werden.

Außerdem vermeidet der Erblasser durch lebzeitige Schenkungen an seinen künftigen Erben die Erbschaftsteuer (vorweggenommene Erbfolge). Die vorweggenommene Erbfolge dient der optimalen Nutzung der persönlichen Freibeträge. Allerdings muss die Schenkung zehn Jahre vor dem jeweiligen Todesfall durchgeführt worden sein. Auf diese Weise wird die Schenkung nicht mehr dem Nachlass hinzugerechnet und bleibt erbschaftsteuerfrei.

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Gelegenheitsgeschenke tätigen

Regelmäßige Gelegenheitsgeschenke (zum Geburtstag, Hochzeit) reduzieren die Steuerbelastung im Erbfall. Gelegenheitsgeschenke sind frei von Schenkungsteuer und können innerhalb eines 10-Jahres-Zeitraums wiederholt gewährt werden, ohne dass ihr Wert zusammengezählt wird.

Kettenschenkung

Eine weitere Möglichkeit zur Vermeidung der Schenkungsteuer ist die Schenkung durch Zwischenschaltung eines näheren Verwandten (sog. Kettenschenkung).

Will beispielsweise der Großvater seinem Enkelkind (Freibetrag: 200.00 Euro) eine Geldsumme in Höhe von 400.000 Euro schenken, kann er den Umweg über den eigenen Sohn (Freibetrag: 400.000 Euro) wählen, um den Anfall der Schenkungsteuer zu vermeiden. Er überträgt die Geldsumme schenkungsteuerfrei an seinen Sohn, der das Geld wiederum ebenfalls schenkungsteuerfrei an sein Kind, also den Enkel des Großvaters, weiterverschenkt (Freibetrag: 400.000 Euro).

Expertenrat

Vorsicht! Der Sohn darf nicht zur Weitergabe des Geschenks an sein Kind verpflichtet sein, und zwischen beiden Schenkungen muss eine gewisse Zeit verstreichen (Anstandsfrist).

Güterstandswechsel

Steuerfreie Übertragung von Vermögen von einem Ehepartner auf den anderen kann im Wege der sog. Güterstandsschaukel (Güterstandswechsel von Zugewinngemeinschaft in Gütertrennung und wieder zurück) gewährleistet werden.

Adoption, Heirat

Durch Adoption oder Heirat gelangen auch Personen mit ungünstigerer Steuerklasse in den Genuss der hohen persönlichen Freibeträge und niedrigen Steuersätze.

Generationssprung

Die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kann auch durch einen Generationssprung gespart werden. Das Vermögen wird direkt an die Enkel im Wege der Erbschaft oder Schenkung übertragen. Die Kinder werden übersprungen. Die Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer wird bei einer ganzen Generation vermieden.

Immobilien schenken unter Nießbrauchsvorbehalt

Die Schenkungsteuer lässt sich bei Immobilienübertragung durch die Eintragung eines Nießbrauchsvorbehalts zugunsten eines Dritten reduzieren. Denn die Nießbrauchsbelastung wird im Rahmen der Schenkungsteuerfestsetzung steuermindernd berücksichtigt.

Weitere Steuersparmodelle

Die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer lassen sich ebenfalls einsparen durch das Beachten der gesetzlichen Steuerbefreiungsmöglichkeiten. Steuerliche Besonderheiten gelten auch bei Übertragung von Vermögenswerten an den anderen Ehegatten sowie bei Übertragung von Immobilien und Betriebsvermögen.

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